So jetzt haben wir es. Ab dem 1.1. werden Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert. Wofür? Na, wegen der Terroristen und den anderen schlimmen Verbrechern. Und wir wissen ja schon länger: Raubkopierer sind Verbrecher. Möchten Sie auch zur Raubkopierer-Szene gehören? Dann können Sie ja mal diese Suchanfrage bei Google starten:

?intitle:index.of? mp3 coldplay

Diese Suchanfrage bei Google starten ist noch legal. 1. Klick: Sie sind jetzt wahrscheinlich auf einem Piratenserver. Hm, könnte auch ein Honeypot der Musikindustrie oder der Polizei sein. Oder dieser Server wird irgendwann mal kassiert. Mit Ihrer IP in den Logfiles. 2. Klick: Jetzt sind Sie ein Verbrecher. Tja, so schnell kann’s gehen.

Dank Vorratsdatenspeicherung kann BND, BKA, LKA, Polizeidienststelle Friedewalde oder wer auch immer für so eine schwere Straftat zuständig ist, ihren Namen und ihre Adresse bekommen. Ohne richterlichen Beschluss oder Staatsanwaltschaft. Denn Name und Adresse sind ja “Bestandsdaten”. Ohne Vorratsdatenspeicherung käme man da zwar nicht ran, aber egal. Hm, Moment. Eigentlich kommt man so ja nur an die Daten des Internetanschlussinhabers. Das ist ja nicht zwingend der gesuchte Verbrecher. Also: Hausdurchsuchung.

Jetzt schützt einen nur noch ein Staatsanwalt, der der Meinung ist, dieses Vorgehen sei etwas übertrieben für das Herunterladen einer MP3-Datei. Das ist aber mal so und mal so. Je nach dem welcher Staatsanwalt da gerade tätig wird.

Tja, dumm, dass Sie nur ein einfacher, ahnungsloser Surfer sind. Sie wissen ja nicht, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht. Ich würde ja sagen, echte Kriminelle, die gewerblich Raubkopien herstellen oder echte Verbrecher, die eine schwere Straftat planen, die würden doch mal kurz nachlesen, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht, oder?

Tun Sie das aber nicht! Sie würden sich damit konspirativ verhalten und somit zu einem potenziellen Terroristen. Echte Terroristen würden natürlich ihr Kommunikationsverhalten genauso unauffällig gestalten, wie ihre sonstige Schläfertarnung.

So, wie verhalten wir uns denn nun ab dem 1.1.?

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