Viel Energie in PR, wenig in Umsetzung

Das so heftig von Frau von der Leyen umworbene Zugangserschwerungsgesetz wurde von ihr mit viel PR für den 1. August angekündigt. Da sie aber wohl viel Energie in ihre PR und wenig in die Umsetzung investiert hat, ist es immer noch nicht in Kraft. Diese kleine Peinlichkeit wird von ihr aber gerne verschwiegen.

Hier der Zapp-Beitrag zum Thema. (Zapp plus mit Links zum Anklicken im Video).

In dem Beitrag wird auch ein Ausschnitt aus dem berühmten Sulzbach-Video gezeigt. Da aber Zapp wohl nicht so reißerisch berichtet wie andere, wurde eine ruhigere Stelle aus dem Video gewählt.

Österreich: Politikerträume werden dort wahr

Hierzulande wird noch diskutiert die KP-Internetsperren auf andere Themen (Glücksspiel, FSK18-Computerspiele usw.) auszuweiten. Dabei haben schon viele das Worst-Case-Szenario beschrieben: “Versehentlich” werden Seiten von Kritikern gesperrt. In Österreich ist dies jetzt im kleinen Rahmen schon passiert.

Die Justizbehörde hat dort nämlich schon einen Sperrfilter behördenintern. Dies ist nichts Ungewöhnliches. Auch in Deutschland ist es üblich Mitarbeitern und Beamten am Arbeitsplatz den Internetzugang einzuschränken. Schließlich sollen die arbeiten und nicht Online-Poker spielen oder ähnliches.

Jetzt hat dieser Filter aber zu einem ungünstigen Zeitpunkt den österreichischen Justiz-Beamten den Zugriff auf den Blog vom Journalisten Florian Klenks gesperrt. Dieser hatte gerade einen kritischen Artikel über die Behörde verfasst und online gestellt. Zufall?

Wie funktioniert so ein Filter? Der Betreiber kann meistens bestimmte Kategorien sperren. Zum Beispiel Glücksspiel, Pornografie, Phishing-Seiten, aber auch Humor, Reisen, soziale Netzwerke usw. Die Filtersoftware ordnet eine angesurfte Seite in eine oder mehrere dieser Kategorien ein und wenn diese Kategorien gesperrt wurden, erscheint eine Stopp-Seite. Wie ordnet der Filter die Seiten in Kategorien ein? Zum Beispiel mit Sperrlisten vom Softwarehersteller zu jeder Kategorie (ähnlich der Von-Der-Leyen-Sperrliste gegen KP) oder anhand von anderen Seiten-Kriterien, z.B. bestimmten Stichwörtern in der Seite. Außerdem gibt es meistens noch eine Whitelist (Liste von Webseiten, die immer erlaubt sind) und eine Blacklist (Webseiten, die immer gesperrt sind), welche manuell vom Filterbetreiber gepflegt werden.

Jetzt kann es sein, dass der Blog vom Florian Klenks versehentlich und automatisch gesperrt wurde, weil zum Beispiel in seinen anderen Artikeln “verdächtige” Stichwörter vorkommen. Zum Beispiel in seinen Artikeln über Frauenhandel und einem Glücksspielkonzern.

Hier sieht man, wie verheerend solche automatischen Stichwort-Filter arbeiten. Schlimmer finde ich aber die behördeninterne Stopp-Seite. Dort steht:

“Internet-Zugriffe werden automatisch protokolliert und können im Falle eines konkreten straf- oder disziplinarrechtlichen Verdachtes ausgewertet werden.”

Haben die dort nicht so etwas wie einen Datenschutzbeauftragten in Österreich? Das bedeutet doch, dass das Surfverhalten der Beamten personenbezogen gespeichert wird. Ich bin zwar kein Fachmann für Datenschutz, aber ich denke bei uns ist das verboten. Und die Kombination von einem ungenauen Filter und der Speicherung von angeblichem “Fehlsurfen” ist unglaublich.

Dieser Fall übertragen auf den KP-Sperrfilter von Frau von der Leyen würde das bedeuten: Ein übereifriger Beamter vom BKA hat “versehentlich” eine kritische Journalistenseite gesperrt. Ein unbedarfter Bürger surft diese Seite an, bekommt die KP-Stoppseite. Damit steht der Bürger unter Verdacht KP anschauen zu wollen und der Journalist steht im Verdacht auf seinen Seiten KP versteckt zu haben. Außerdem ist der Zugriff auf seine Artikel gesperrt bzw. erschwert.

Da sollte jeder noch mal ganz genau überlegen, ob er so etwas will. Besonders weil es ja Alternativen zur Sperrung gibt.

Von der Leyen und die Menschenwürde

Von der Leyen (CDU) im Hamburger Abendblatt:

„Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann.“

Also die Menschenwürde wird verletzt, wenn jemand einen anderen im Internet beleidigt oder mobbt? Eigentlich ist aber das Recht auf Menschenwürde ein Schutz der Bürger vor dem Staat! Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Betrug sind eigentlich nicht als Verletzung der Menschenwürde zu sehen.

“Herr Sowieso ist ein Idiot!” Oh, da wurde die Menschenwürde verletzt! Zur Menschenwürde gehört u.a. das Recht auf Meinungsfreiheit (!), Schutz vor Folter und Hinrichtung usw.

Schutz der Menschenwürde als Argument, dass der Staat mit Internet-Sperreingriffen den Bürger vor Pöbelei schützen muss – sehr merkwürdig. Im übrigen werden solche Vergehen im Internet genauso verfolgt (bei Anzeige) und geahndet, wie im “realen” Leben auch. (“Reales” Leben immer in Anführungszeichen, weil das Internet ist eigentlich auch real). Vergehen im Internet lassen sich meistens sogar besser verfolgen, denn das Internet ist eben nicht anonym.

Höre hierzu auch Interview mit Lawblogger und Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter auf m94.5-Netzticker.

SPD entscheidet aus Angst vor Bild & Co.

Baden-Württembergs SPD-Chefin Ute Vogt im Interview mit dem Mannheimer Morgen:

[...]

Vogt: Da lassen sich Sperren in der Regel technisch sehr leicht umgehen. Ich bin froh, dass wir in der SPD eine junge Gruppe haben, die sich mit dem Internet beschäftigt. Und die warnen, dieses Gesetz würde nur einen Schritt hin zur Zensur im Netz bedeuten. Gut, dass es nun auf Eis liegt und wohl nicht mehr in Kraft treten kann.

Warum hat die Bundestagsfraktion denn überhaupt zugestimmt?

Vogt: Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: “SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun.”

Auf Lawblog kommentiert dazu jemand:

Liebe SPD, wenn noch mehr Parteien so denken wie ihr das tut, dann ist es mit der Demokratie vorbei. Dann haben wir eine neue Form der Diktatur erreicht: Die Mediendiktatur.

Warum gebt ihr den Medien diese Macht? Warum gebt ihr der Bildzeitung die Macht, euch durch die bloße Möglichkeit einer Schlagzeile einzuschüchtern und gegen eure Vernunft Abstimmungen zu tätigen?

Wollt ihr wirklich, dass wir Leute als unsere Vertreter wählen, die aus Angst vor einer Schlagzeile in der Bildzeitung gegen ihre und unsere Überzeugung Gesetze beschließen? Warum sollte ich dann stattdessen nicht gleich die Bildzeitung auf meinem Wahlzettel ankreuzen? Damit wäre zumindest der demokratische Grundgedanke bewahrt.

Anmerkung: Das Gesetz ist übrigens nicht “auf Eis gelegt”. Es ist zur Notifizierung an die EU-Kommission weitergereicht worden und wenn es aus dem “Urlaub” zurück ist, kann es vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.

Von der Leyen räumt das Internet auf

Frau von der Leyen pflegt geschickt ihr Saubermann-Image. Jetzt möchte sie auch im Internet aufräumen. Sie betonte und betont immer noch, dass dieses Internetsperrgesetz nur gegen KP eingesetzt wird. So langsam sickert aber auch von ihrer Seite durch, was demnächst geplant ist. So möchte sie demnächst gegen Beleidigungen, Mobbing und Betrug vorgehen. Anscheinend ist das Internet ein rechtsfreier Chaosraum und  benötigt extra Regelungen und Gesetze.

Nur wird im “realen” Leben niemand der Mund verboten oder zugehalten. Wenn jemand beleidigt oder mobbt, kann man ihn anzeigen und es wird dagegen vorgegangen. Im Lawblog finden sich einige Beispiele aus dem realen Leben eines Rechtsanwaltes zu dem Thema und die Rolle des Staates beim Schutz der Menschenwürde. Ein verschmähter Liebhaber hat z.B. etwas böses auf die Straße gepinselt. Das steht dort noch heute. Trotzdem gab es für ihn was auf die Finger. Im Internet soll das anders laufen? Böse Sachen filtern und verstecken? Die Gänseblümchenwiese Internet? Das gibt es im “realen” Leben auch nicht.

Bestes Beispiel ist von der Leyen selber. So mokiert sie sich über Ulla Schmidt und ihre Dienstwagen-Affäre. Von der Leyen hat ja über die Presse mitteilen lassen, dass sie mit der Bahn zu ihren Lieben nach Hause fährt. Irgendwann fand sie aber ihren Dienst-Audi doch besser. Das ging aber erst jetzt durch die Presse. Auch möchte sie sich vom Ministerium nicht in ihr Fahrtenbuch schauen lassen. Ich hatte auch mal einen Wagen mit privater und geschäftlicher Nutzung und Fahrtenbuch. Möchte mal wissen wie laut ein Steuerfahnder lacht, wenn ich ihm sage, er könne das nicht einsehen – aus datenschutzrechtlichen Gründen.

mokiert

Wenn man keine Ahnung hat…

Ich hab’s ja kommen sehen. Die von der Leyen behauptete in Indien gäbe es keine Gesetze gegen KP. Und ich sagte ja, dass diese Aussage Indien nicht gefallen wird. Jetzt hat sie es schriftlich von der indischen Botschaft. Voll peinlich.

Kurz: KP ist dort schon lange verboten durch andere Gesetze und seit 2008 gibt es sogar ein Gesetz speziell gegen KP in elektronischer Form.

Einige behaupten ja die Ministerin würde dreist lügen. Ich würde sagen, die legt sich Ihre Wahrheiten zurecht, so wie sie sie braucht.

Also, ich hier als Privatperson habe ja schon eine Schere im Kopf und einige Formulierungen und Behauptungen verkneife ich mir beim Bloggen. Und ich habe keine Mitarbeiter oder gar eine eigene PR-Abteilung, die irgendwas für mich recherchieren oder prüfen. Man muss sich das mal vorstellen. Ich bin Minister und will etwas krass Negatives über ein anderes Land in meine ohnehin schon schwache Argumentation einbringen. Da recherchiere ich doch vorher bzw. lasse recherchieren, ob das denn auch wirklich stimmt. Wenn die dort im Ministerium nicht googlen können, dann können sie ja vorher bei der Botschaft nachfragen. So altmodisch mit Brief, Fax oder Telefon oder einfach mal vorbeischauen. Wenn man dies vorher nicht tut, dann ist das – ähm – extrem ungeschickt. Mir fallen da noch ein paar Formulierungen ein, die ich mir hier verkneife.

Links:

KP in Indien erlaubt?

Das Internet ist eine tolle Sache. Wenn früher ein Politiker irgendwo bei einem Radiosender ein Interview gegeben hat und man hat diese Sendung nicht gehört, dann war es schwierig an eine Aufzeichnung zu kommen, um zum Beispiel selbst zu hören, was dort geredet wurde. Außerdem war die Zuhörerschaft begrenzt. Heute sind diese Sendungen im Netz, jeder kann sie jederzeit anhören oder runterladen.

So gibt es denn ein Interview mit Frau von der Leyen beim Radiosender Sputnik, wo sie meint, dass in Inden ja KP-Seiten nicht gelöscht werden, weil Indien nicht gegen KP vorgeht, weil es dort keine Anti-KP-Gesetze gibt. Jetzt hat sie mal eines der schlimmen Länder genannt, wo man angeblich mit dem “Löschen-statt-Sperren”-Prinzip nicht weiterkommt. Das wird den Indern nicht gefallen, zumal dort sämtliche Pornografie verboten ist und nicht nur KP. Hoffentlich bekommt sie vom indischen Botschafter eins drauf und hoffentlich sehr medienwirksam.

Wir merken uns: Die Frau von der Leyen stellt merkwürdige Behauptungen auf, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Siehe hierzu auch: lawblog – Die Inder und die Kinder

Zensursula und die KP-Staaten

Am 25.6.09 war die Ulla, also die Ursula von der Leyen (CDU), in Minden. Auf MT-Online gibt es Video mit dem Interview. Erst mal klingt es so in ihrer Argumentation, als ob die Kritiker ihrer Stoppschild-Sperre das Argument der Meinungsfreiheit vorschieben, um weiterhin freien Zugang zu KP im Internet durchzusetzen. Das ist natürlich falsch. Die Kritiker sehen die Maßnahmen der Ulla als unnütz und haben bessere Vorschläge, nämlich das “Löschen-statt-Sperren”-Prinzip. Dies funktioniert schon, wurde aber von den Behörden bisher nicht oder nicht ausreichend angewandt. Ein neues Gesetz dafür ist nicht nötig. KP war schon immer illegal. Auch im Internet. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum.

Nach der Kritik wurde sogar das “Löschen-statt-Sperren”-Prinzip halbherzig in den unnötigen Gesetzentwurf aufgenommen. Aber warum noch in Deutschland sperren, wenn man weltweit löschen und somit die KP viel besser bekämpft werden kann? Hier kommt die Ulla mit einem Argument, das eigentlich jeden hellhörig werden lässt, auch wenn man keine Ahnung vom Internet hat.

Im MT-Online-Video (ab ca. 5:40) behauptet sie:

“… wenn wir wissen, dass in 160 Staaten dieser Welt überhaupt die KP geächtet ist, das heißt rund 40 Staaten haben überhaupt keine Rechtsgrundlage, dann können sie in diesen Länden nicht die [Internet] Quelle schließen…”

(Deshalb werden die Sperren benötigt.) Bitte? Was behauptet sie da? Es gibt 40 Länder auf der Welt, in denen KP erlaubt ist? Das konnte ich gar nicht glauben. Und in diesen 40 Ländern gibt es dann auch Internet-Quellen für KP bzw. überhaupt ein gut funktionierendes Internet? Was sind denn das für Länder? Und was werden die Vertreter dieser Länder wohl sagen, wenn die Ulla die Namen dieser Länder mal deutlich nennt?

Die Zahl “Vierzig” ist übrigens wohl schon die korrigierte Fassung. Laut anderen Quellen soll die Ulla auch schon mal von 95 Ländern gesprochen haben.

Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention von 1989: Schutz vor sexuellem Missbrauch! Unterzeichnet von allen Staaten der Welt (Stand 5.12.2008), bis auf USA und Somalia. [Wikipedia-Eintrag mit Quellenangaben]

Mittlerweile regt mich schon fast gar nicht mehr dieses unsinnige Sperrgesetz auf, sondern diese dreist-blöden Argumentationsversuche der Politiker. Die halten uns Wähler für so bescheuert, dass es schon eine Beleidigung ist.

Link-Nachtrag:

Artikel auf heise.de dazu