Hierzulande wird noch diskutiert die KP-Internetsperren auf andere Themen (Glücksspiel, FSK18-Computerspiele usw.) auszuweiten. Dabei haben schon viele das Worst-Case-Szenario beschrieben: “Versehentlich” werden Seiten von Kritikern gesperrt. In Österreich ist dies jetzt im kleinen Rahmen schon passiert.
Die Justizbehörde hat dort nämlich schon einen Sperrfilter behördenintern. Dies ist nichts Ungewöhnliches. Auch in Deutschland ist es üblich Mitarbeitern und Beamten am Arbeitsplatz den Internetzugang einzuschränken. Schließlich sollen die arbeiten und nicht Online-Poker spielen oder ähnliches.
Jetzt hat dieser Filter aber zu einem ungünstigen Zeitpunkt den österreichischen Justiz-Beamten den Zugriff auf den Blog vom Journalisten Florian Klenks gesperrt. Dieser hatte gerade einen kritischen Artikel über die Behörde verfasst und online gestellt. Zufall?
Wie funktioniert so ein Filter? Der Betreiber kann meistens bestimmte Kategorien sperren. Zum Beispiel Glücksspiel, Pornografie, Phishing-Seiten, aber auch Humor, Reisen, soziale Netzwerke usw. Die Filtersoftware ordnet eine angesurfte Seite in eine oder mehrere dieser Kategorien ein und wenn diese Kategorien gesperrt wurden, erscheint eine Stopp-Seite. Wie ordnet der Filter die Seiten in Kategorien ein? Zum Beispiel mit Sperrlisten vom Softwarehersteller zu jeder Kategorie (ähnlich der Von-Der-Leyen-Sperrliste gegen KP) oder anhand von anderen Seiten-Kriterien, z.B. bestimmten Stichwörtern in der Seite. Außerdem gibt es meistens noch eine Whitelist (Liste von Webseiten, die immer erlaubt sind) und eine Blacklist (Webseiten, die immer gesperrt sind), welche manuell vom Filterbetreiber gepflegt werden.
Jetzt kann es sein, dass der Blog vom Florian Klenks versehentlich und automatisch gesperrt wurde, weil zum Beispiel in seinen anderen Artikeln “verdächtige” Stichwörter vorkommen. Zum Beispiel in seinen Artikeln über Frauenhandel und einem Glücksspielkonzern.
Hier sieht man, wie verheerend solche automatischen Stichwort-Filter arbeiten. Schlimmer finde ich aber die behördeninterne Stopp-Seite. Dort steht:
“Internet-Zugriffe werden automatisch protokolliert und können im Falle eines konkreten straf- oder disziplinarrechtlichen Verdachtes ausgewertet werden.”
Haben die dort nicht so etwas wie einen Datenschutzbeauftragten in Österreich? Das bedeutet doch, dass das Surfverhalten der Beamten personenbezogen gespeichert wird. Ich bin zwar kein Fachmann für Datenschutz, aber ich denke bei uns ist das verboten. Und die Kombination von einem ungenauen Filter und der Speicherung von angeblichem “Fehlsurfen” ist unglaublich.
Dieser Fall übertragen auf den KP-Sperrfilter von Frau von der Leyen würde das bedeuten: Ein übereifriger Beamter vom BKA hat “versehentlich” eine kritische Journalistenseite gesperrt. Ein unbedarfter Bürger surft diese Seite an, bekommt die KP-Stoppseite. Damit steht der Bürger unter Verdacht KP anschauen zu wollen und der Journalist steht im Verdacht auf seinen Seiten KP versteckt zu haben. Außerdem ist der Zugriff auf seine Artikel gesperrt bzw. erschwert.
Da sollte jeder noch mal ganz genau überlegen, ob er so etwas will. Besonders weil es ja Alternativen zur Sperrung gibt.