Verunsicherung [2. Update]

Angst und Verunsicherung geht im Moment um unter den Bloggern. Die Länder winken reihenweise das neue Jugendschutzgesetz durch oder wie es eigentlich heißt: die neue Version des Jugenmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Sogar die NRW-Grünen, die sich immer gegen dieses neue JMStV ausgesprochen haben. Begründung: “Wir sind weiterhin gegen den JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.” Etwas, was viele nicht verstehen und ich noch nie verstanden habe: Das eine sagen und das Gegenteil tun. Zu dem obigen Zitat gibt es dann auch schon eine Menge Verballhornungen. Meine liebste ist zur Zeit: “Wir sind weiterhin gegen Atomkraft, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.” Die Grünen möchten zwar gerne die Themengebiete einer Piratenpartei durch sich selbst besetzt wissen, aber besonders glaubwürdig wirkt dieser Anspruch jetzt nicht mehr.

Wie ist es bisher?

Was wir schon kennen: Jugendgefährdende WWW-Inhalte (z.B. Texte/Bilder/Filme mit Gewaltdarstellungen u.ä.) dürfen Jugendlichen und Kindern nicht einfach so zugänglich sein. Wir kennen dies z.B. von dem Musik-Video “Junge” von den Ärzten auf deren deutscher Webseite. Das unzensierte Video war nur zu bestimmten Uhrzeiten aufrufbar. Damals schon Quatsch, weil unwirksam. Man gebe mal die entsprechenden Suchworte bei youtube ein und schwupps, schon hat man es.

Das JMStV gilt auch für WWW-Angebote, also auch für Blogs. Kürzlich traf es zum Beispiel den Künstler Christian Kaiser. Dieser streitet sich zur Zeit wegen seines Kunst-Projektes “Heroin Kids”. Für den einen ist es halt eine abschreckende Darstellung der Folgen von Drogensucht, für andere sind es sozial ethisch desorientierende Inhalte, die Jugendliche zur Nachahmung anregen könnten. Man kann jetzt über die eine oder die andere Sichtweise sicherlich streiten. Bemüht man aber die Google-Bilder-Suche, so findet man die Bilder des Künstlers nicht nur auf seinen Seiten und sicherlich nicht nur auf deutschen. Eine Einschränkung bzw. sogar ein Entfernen des Angebots ist damit sinnlos. The net is vast and infinite.

Was ist neu?

Neu ist, dass jetzt nicht nur “harte” Sachen angegangen werden, sondern es soll eine Alterseinstufung, wie zum Beispiel bei DVDs geben. Eigentlich kein schlechter Gedanke, wenn Webseitenbetreiber maschinenlesbar selber diese Einstufung vornehmen und einbauen. So könnte Filtersoftware, die Eltern in ihre heimische EDV einbauen, den Zugang gemäß dem Alter ihrer Sprösslinge beschränken und Angebote mit fehlender Alterseinstufung ganz blockieren. Das könnte man aber auch ohne ein Gesetz realisieren. Abschreckend ist beim neuen JMStV die Pflicht*, denn natürlich ist dies ein teilweise recht hoher Aufwand, jeden Blogeintrag, jedes Bild, jedes Video, jeden Kommentar (auch nachträglich) mit einer Alterseinstufung zu versehen. Nicht jeder wird dies machen können oder wollen. Auch die Strafen im Falle einer Fehleinstufung wirken stark abschreckend.

Nun denke ich, dass die Jugendschützer weder das Personal noch das Interesse haben harmlose Blogs, wie zum Beispiel diesen hier, zu kontrollieren. Will man aber jemandem schaden, so könnte man ihn vielleicht anschwärzen und ihm so recht einfach große Unannehmlichkeiten bereiten, falls dieser etwas nicht eingestuft oder versehentlich oder auf Grund von fehlendem Fachwissen falsch eingestuft hat.

Gewerbliche Angebote stehen dazu noch in Gefahr bei nicht erfolgter oder falscher Alterseinstufung von angeblichen Konkurrenten wegen Wettbewerbsverletzung abgemahnt zu werden (Stichwort Abmahnwelle).

Weiteren Unmut rufen die Ausnahmen hervor und lassen am Jugendschutzgedanken zweifeln. Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen sind von der Klassifizierung ausgeschlossen. Einige vermuten darunter könnten dann auch Angebote wie bild.de mitsamt ihren Schmuddelbildern fallen. Allerdings vielleicht auch eben Blogs, je nach dem, wie ein Prüfer oder Richter das sehen mag.

Einige Blogs haben schon angekündigt zu schließen. Ob dies wirklich notwendig ist, wird sich zeigen.

Den Sinn hinter diesen angeblichen Verbesserungen des Jugendschutzes kann ich nicht erkennen. Es ist total überzogen, ungeeignet, unnötig und unwirksam.

*) Wer, welche Pflichten hat, was zu Kennzeichnen bzw. per Uhrzeit zu sperren ist für mich als Laien im Moment etwas undurchsichtig.

Nachtrag 02.12.2010:

Die bloggenden Experten und Anwälte sind sich im Moment uneins, ob nun das JMStV schwerwiegende Auswirkungen auf Blogger haben wird oder nicht.

Law-Blogger Udo Vetter meint,  die meisten Blogger wird das neue JMStV nicht groß betreffen oder gefährden, da sie meistens nicht durchgehend Inhalte der Klasse über 16 oder über 18 enthalten bzw. tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen enthalten und somit (wie beim bild.de-Beispiel) von der Kennzeichnung freigestellt sind. Allerdings muss man wohl einen Jugendschutzbeauftragten für seinen Blog benennen (???), was man allerdings wohl auch selber sein kann, wenn man es sich zutraut.

Jens vom Pottblog beschäftigt sich schon länger mit dem JMStV und hält dagegen. In seinem Artikel findet man unten auch noch weitere Links auf Experten-Meinungen.

Währenddessen hat sich der manchmal etwas freizügige Life-Style-Blog Amy&Pink einen Jugendschutzbeauftragten besorgt, will jetzt auf FSK16 umstellen und bittet seine Leser beim Aufräumen zu helfen.

Nachtrag 15.12.2010

NRW-Landtag kippt neuen JMStV. Siehe dazu “Was für eine Farce”.

Kleine Presseumschau

Zu den Internetsperren der EU-Kommissarin Cecilia Malmström (Censilia):

Die CDU und das “juristisch interessante Konstrukt”

Kurz vor der Wahl 2009 peitscht die CDU ein Sperrgesetz, welches sie später Zugangserschwerungsgesetz nennen, zum Sperren von www-KiPo -Seiten durch. Unter Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen und mit großer Polemik. Es kommt zur bisher meist unterzeichneten Petition in der Geschichte der BRD gegen dieses Gesetz, weil man der Meinung ist, dass es doch viel besser wäre, wenn man diese KiPo-Seiten löscht und nicht nur mit einer Sperre versieht, die dazu noch leicht zu umgehen ist, und weil man keine Sperrinfrastrukur wünscht. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden geäußert.

Nach der Wahl einigt sich die neue Koalition darauf das Gesetz so erst mal nicht anzuwenden und zeigt damit, dass eigentlich alle Parteien eingesehen haben, dass dieses Gesetz Schwachsinn ist und es auch keiner mehr haben möchte.  Es lag beim Bundespräsidenten zur Unterschrift. Der hätte jetzt das unliebsame Gesetz einfach vom Tisch fegen können. Hat er aber nicht gemacht, sondern er hat es unterschrieben. Warum auch immer.

Gestern wurde über die Aufhebung des Gesetzes diskutiert und alle bis auf die CDU/CSU haben sich dafür ausgesprochen. Und in der gesamten Debatte ging es meiner Meinung nach nicht um Kinder oder Sperren oder verfassungsrechtliche Bedenken, sondern es ging nur darum sein Gesicht zu wahren. Die FDP versucht das mit einem neuen Löschgesetz, was aber eigentlich nicht benötigt wird, weil das Löschen geht und ging schon immer. Die bestehenden Gesetze reichen dazu schon aus. Außerdem gibt es noch keine Informationen darüber, wie dieses Löschgesetz überhaupt aussehen soll.

Die CDU/CSU sagt, sie will keinen Rückschritt und das jetzt in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz wäre doch schon mal was, besonders mit dieser merkwürdigen Anweisung das Gesetz so jetzt erst mal nicht anzuwenden. Ich meine aber, das Gesetz ist schon an sich ein Rückschritt.

Ich verstehe auch nicht, wie man ein in Kraft getretenes Gesetz einfach so mal nicht anwenden will. Ein Beispiel gab es in der Diskussion: Was wenn wir ein neues Steuergesetz machen, wodurch Spitzenverdiener mehr Steuern zahlen (und das als tollen Fortschritt durch die Bildzeitung jagen) und dieses dann einfach mal nicht anwenden? Die neue Frau Schröder (CDU) nannte es “juristisch ein interessantes Konstrukt“.

Die SPD hat ihre Fehler damals in der großen Koalition in diesem Zusammenhang zugegeben und möchte das Gesetz aufheben. Die CDU/CSU möchte mehr internationale Zusammenarbeit, ganz klar Prinzip “Löschen” anwenden, mit den Experten und der Internetgemeinde zusammenarbeiten, aber keinen reinen Tisch machen und das Zugangserschwerungsgesetz nicht aufheben. Wie ernst gemeint sollen diese Zusagen sein, wenn sie lieber in Kauf nehmen Kraft und Zeit für die dann sicherlich nicht endende Diskussion um dieses Gesetz zu verschwenden, statt sich auf die von ihnen aufgeführten Maßnahmen zu konzentrieren? Kann man so sein Gesicht wahren?

Wer mal laut lachen…

… oder alternativ seinen Kopf auf die Tischplatte schlagen möchte, der findet Anregung im aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.

Eine Zusammenfassung findet man bei Netzpolitik.org. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass alle deutschen Webseiten eine Alterstufeneinordnung ählich der FSK-Ratings bei z.B. DVDs haben müssen. Aber noch nicht genug. Es soll sichergestellt werden, dass Besucher, die nicht das entsprechende Alter haben, die Inhalte nicht wahrnehmen können. So sollen z.B. Seiten mit einer ab-16-Einordnung nur zu bestimmten Uhrzeiten abrufbar sein. Außerdem sollen alle, und besonders ausländische Webseiten, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten, gesperrt werden.

Gegen die Verursacher solchen Schwachfuges ist die Frau von der Leyen ja geradezu eine Internet-Expertin. Manche betiteln die Sache auch mit “Zensursula auf Speed”. Die Frage lautet jetzt: Muss man sich darüber aufregen oder wartet man einfach ab bis ein bisschen mehr Hirn vom Himmel gefallen ist?

Von der Leyen ist wieder da

… und erzählt wieder Schwachfug.

Sie sprach auf der CeBit Vision, die das Motto hat “Connected Worlds”. Und so war ihre erste Analogie zum Thema Internetbenutzer vs. von der Leyen die Entdeckung Amerikas und der Aufbruch in die neue Welt. Also die Internetbenutzer sind die Auswanderer, die die Welt von der von der Leyen ablehnen und auswandern. Und durch Kommunikation, so sie weiter, könnten sich diese Welten wieder annähern. So habe ich das jedenfalls verstanden. Was für eine ungelenke Einleitung. Continue reading