Posts Tagged “Vorratsdatenspeicherung”
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig (!) erklärt. Auch hier wurde vorher wieder nicht auf die Experten gehört. Hätte die Regierung das Gesetz damals ordentlich gemacht, müssten sie jetzt nicht jammern, dass sie nun angeblich gar nix mehr haben um Terroristen zu fangen. Wie kann es überhaupt sein, dass eine Regierung Gesetze beschließt die verfassungswidrig sind? Kann man da vielleicht nicht vorher drüber nachdenken?


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So jetzt haben wir es. Ab dem 1.1. werden Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert. Wofür? Na, wegen der Terroristen und den anderen schlimmen Verbrechern. Und wir wissen ja schon länger: Raubkopierer sind Verbrecher. Möchten Sie auch zur Raubkopierer-Szene gehören? Dann können Sie ja mal diese Suchanfrage bei Google starten:
?intitle:index.of? mp3 coldplay
Diese Suchanfrage bei Google starten ist noch legal. 1. Klick: Sie sind jetzt wahrscheinlich auf einem Piratenserver. Hm, könnte auch ein Honeypot der Musikindustrie oder der Polizei sein. Oder dieser Server wird irgendwann mal kassiert. Mit Ihrer IP in den Logfiles. 2. Klick: Jetzt sind Sie ein Verbrecher. Tja, so schnell kann’s gehen.
Dank Vorratsdatenspeicherung kann BND, BKA, LKA, Polizeidienststelle Friedewalde oder wer auch immer für so eine schwere Straftat zuständig ist, ihren Namen und ihre Adresse bekommen. Ohne richterlichen Beschluss oder Staatsanwaltschaft. Denn Name und Adresse sind ja “Bestandsdaten”. Ohne Vorratsdatenspeicherung käme man da zwar nicht ran, aber egal. Hm, Moment. Eigentlich kommt man so ja nur an die Daten des Internetanschlussinhabers. Das ist ja nicht zwingend der gesuchte Verbrecher. Also: Hausdurchsuchung.
Jetzt schützt einen nur noch ein Staatsanwalt, der der Meinung ist, dieses Vorgehen sei etwas übertrieben für das Herunterladen einer MP3-Datei. Das ist aber mal so und mal so. Je nach dem welcher Staatsanwalt da gerade tätig wird.
Tja, dumm, dass Sie nur ein einfacher, ahnungsloser Surfer sind. Sie wissen ja nicht, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht. Ich würde ja sagen, echte Kriminelle, die gewerblich Raubkopien herstellen oder echte Verbrecher, die eine schwere Straftat planen, die würden doch mal kurz nachlesen, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht, oder?
Tun Sie das aber nicht! Sie würden sich damit konspirativ verhalten und somit zu einem potenziellen Terroristen. Echte Terroristen würden natürlich ihr Kommunikationsverhalten genauso unauffällig gestalten, wie ihre sonstige Schläfertarnung.
So, wie verhalten wir uns denn nun ab dem 1.1.?
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Wie schon ohne die neuen Befugnisse des BKA unschuldige ins Fadenkreuz der Ermittler geraten dokumentiert ein Radiobeitrag vom SWR2 (rechte Maustaste: Ziel speichern unter).
Was war passiert? Eine Gruppe, die sich “Militante Gruppe” nennt hatte einige Autos angezündet und Bekennerschreiben hinterlassen. In diesen Bekennerschreiben kamen Wörter vor, die auch der Soziologe Andrej H. in seinen beruflichen Publikationen benutzt hat. Das reichte aus für einen “Anfangsverdacht” und er wurde fortan massiv überwacht und es gipfelte in der hollywoodreifen Stürmung seiner Wohnung durch ein bewaffnetes SEK mit anschließender Verhaftung.
Überprüft wurden während der Überwachung auch alle seine beruflichen und privaten Kontakte. So schnell kann es kommen. In diesem Fall war noch eine richterliche Instanz vorhanden, die die Überwachungen genehmigen musste. Das Paradoxe: Je weniger bei der Überwachung herauskam, desto länger und intensiver wurde überwacht.
Im Blog seiner Lebensgefährtin kann man nachlesen, wie sich das Leben der Familie durch die massiven Eingriffe in die Privatsphäre komplett verändert hat. Gruselig, wie sich die Personen bemühen mussten sich “nicht konspirativ” zu verhalten. Das bedeutete zum Beispiel, dass man bei Terminabsprachen per Telefon immer Ort und Zeit mitteilt, damit bei den Überwachern nicht die Alarmglocken angehen. Auch Witze oder ironische Bemerkungen bei Telefonaten mussten sich die Überwachten verkneifen.
Ist das da eine Kamera? Steht der Mann dort nur zufällig auf der anderen Straßenseite? Warum stützt mein PC immer ab? Wieso funktioniert mein Handy nicht richtig? Diese Fragen werden die Familienmitglieder noch lange im Kopf haben.
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HR2 brachte einen Radio-Beitrag zum neuen BKA-Gesetz. Hier geht es nicht nur um die in der Presse viel diskutierte Online-Durchsuchung. Das auf den Weg gebrachte BKA-Gesetz arbeitet anscheinend an der Aufhebung der Trennung von Geheimdienst und Polizei.
Das BKA könnte mehr Kompetenzen bekommen als das amerikanische FBI und wird dann weniger kontrolliert werden als der BND.
Der Bundestrojaner ist dabei nur eines der Mittel. Handyüberwachung, Wanzen, versteckte Kameras – in der Wohnung wohl gemerkt. Das ganze Arsenal steht für eine Überwachung zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die Genehmigung einer solchen Überwachungsmaßnahme sich das BKA quasi selber geben kann. Keine Prüfung durch Staatsanwalt oder Richter ist mehr nötig, wenn es die Dringlichkeit erfordert. Und im Zweifelsfall ist es ja immer dringend. Der vielleicht zu Unrecht überwachte Bürger kann sich nicht mehr wehren, denn er erfährt es ja nichts von dem massiven Eingriffen in seine Privatsphäre und außer dem BKA wohl auch sonst niemand. Während der BND vom Parlamentarischen Kontrollgremium überwacht wird, wird sich das BKA bei ihren geheimdienstähnlichen Aktivitäten wohl irgendwie selbst überwachen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht soll aufgehoben werden für Journalisten. Das bedeutet Journalisten müssen ihre Quellen nennen, wenn das BKA der Meinung ist, es wäre nötig. Wenn diese Quellen versiegen, weil sie staatliche Verfolgung befürchten müssen, wird die vierte Gewalt im Staat geschwächt. Ein Angriff auf die Pressefreiheit. Hätte das FBI solche Möglichkeiten gehabt, hätte es die Watergate-Affäre so nicht gegeben. “Deep Throat” hätte sich nie bei der Presse gemeldet.
Bestimmte Entwicklungen könnten sogar bei der Terror-Bekämpfung hinderlich sein, zum Beispiel bei der Frage, wer denn nun bei einem konkreten Terror-Fall das Sagen hat. Wohin Kompetenzgerangel führen kann haben wir ja beim Gladbecker Geiseldrama gesehen.
Unter dem Mäntelchen der Terror-Bekämpfung versucht man den Bürgern die Rechte einzuschränken. Terrorgefahr besteht – Terrorbekämpfung ist notwendig. Gut. Aber wir müssen aufpassen, was uns da alles zur Terror-Bekämpfung an Gesetzen und Einschränkungen untergeschoben werden soll. Diese Änderungen betreffen nicht nur Terroristen oder angebliche Terroristen, sondern uns alle.
Links:
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Es ist wieder Zeit etwas Panik zu verbreiten. Ab heute gilt das neue Gesetz zur “Jugendpornografie”. Mal kurz gesagt sind jetzt Porno-Bilder oder -Filme verboten, wo Erwachsene den Eindruck erwecken als seien Sie unter 18. (Wenn Sie tatsächlich unter 18 sind, ist das natürlich auch verboten). Man sollte vielleicht jetzt nicht mehr versuchen die alten “Schulmädchen Report” Filme aus den 70igern bei eBay zu verkaufen. Das könnte dann evtl. unter “verbreiten” oder “zugänglich machen” laufen.
Sorge macht mir auch der Begriff “vorhalten”, also der Besitz von Jugendpornographie. Bedeutet das wie bei Kinderpornographie: Hast du es auf der Platte, bis du dran? Egal wie das da hingekommen ist? Denn beim unbedachten Surfen hat man recht schnell Nackedei-Bildchen von jugendlich aussehenden Erwachsenen im Browser-Cache und somit auf der Platte. Auf einer vermeintlich unverfänglichen Seite ist dann ruck zuck mal eine Nackedei-Werbung und zack ist es passiert.
Aber bleiben wir mal beim aktiven Verbreiten. Also zum Beispiel Bildchen oder Links zu solchen auf der eigenen Homepage für die man ja verantwortlich ist. Habe ich unter Kontrolle? Wirklich? Ein Forum mit Avatar-Bildern der Benutzer kann da vielleicht einem schon den Hals brechen. Im Falle von Urheberrecht hat es das schon. In den kleinen Avatar-Bildchen ein entsprechendes Foto unterzubringen ist vielleicht schon schwierig. Aber zur Jugendpornograhie gehören auch Zeichnungen und Zeichentrickfiguren. Wenn also einer aus Spaß ‘ne nackte Heidi oder ‘nen nackten Wiki gezeichnet hat und als Avatar auf deiner Seite benutzt, dann bekommst du jetzt vielleicht nicht nur Ärger wegen des Urheberrechts. Na und wenn deine Forenbeiträge oder Blog-Kommentare mit Links auf “Barley Legal” zugespammt werden, dann gute Nacht.
Da sehe ich eine neue Abmahnwelle auf uns zu kommen.
Mehr zum Thema:
P.S.: Jetzt aber nicht “Barley Legal” bei Google eingeben! Und um Gottes Willen nicht “miley cyrus” bei der Google-Bildersuche eingeben! Dann könnt ihr gleich eure Platte neu formatieren.
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youTube wurde in Amiland dazu verdonnert umfangreiche Log-Daten an die Filmindustrie (FI) zu übergeben.
Das youTube Nutzungsdaten speichert ist selbstverständlich. Nicht nur, wer wann ein Video hochgeladen hat, sondern auch wer wann ein Video angeschaut hat. Genau diese Daten gehen jetzt an die FI und die könnte dann fleißig abmahnen.
Das Horrorszenario wäre dann, dass man zum Beispiel ein Musikvideo bei youTube anschaut und dann eine Abmahnung bekommt. Ein User kann ja nicht erkennen, ob ein Video legal oder illegal bei youTube vorliegt. Man braucht auch noch nicht einmal auf die youTube-Seite zu gehen, da ja viele Seitenbetreiber youTube-Videos in ihre Seiten einbinden.
Auch wäre es möglich, dass die FI mit Hilfe der eingeklagten Daten eigene Profile von Usern erstellt und die User dann ohne das Zutun von youTube bespamt oder die Nutzungsdaten an Spamer oder “befreundete Unternehmen” weltweit weitergibt.
Und so, wie viele an die youTube und Google-Daten herankommen möchten, so besteht auch Interesse an den Daten der deutschen Vorratsspeicherung. Ein Dreh läßt sich bestimmt finden, wenn die Daten erst mal gesammelt sind.
Mein youTube-Konto habe ich erst mal gelöscht. Reicht ja, wenn die meine IP loggen. Meinen Benutzernamen brauche ich ja nicht noch extra dazutun.
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Großbritannien ist übersät mit Überwachungskameras. Eine britische Band hat sich das zu Nutze gemacht und vor solchen Kameras gespielt, danach die Herausgabe des Videomaterials gefordert und daraus ein Musikvideo gemacht.
Die Herausgabe forderten Sie nach dem britischen Informationsfreiheitsgesetz. Nur 20% der Kamerabetreiber ließen sich darauf ein.
Hier der Link auf ein Interview inklusive dem Video.
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Die Vorratsdatenspeicherung nicht für zivilrechtliche Zwecke. Nur zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. So sprach Frau Zypries im Dezember 2007.
Jetzt, ein paar Monate später, sieht es so aus: Hol dir eine IP, den dazugehörigen Zeitpunkt, einen Vorwand und geht zur Polizei und die sagt dir dann wer zu diesem Zeitpunkt zu dieser IP gehört. Ohne Richterbeschluss oder ähnlichen umständlichen Quatsch.
So sieht es jedenfalls das Landgericht Offenburg. Hier fand nicht ein gewitzter Anwalt der Musikindustrie einen Dreh, nein Justizia selbst gibt die Anleitung: An der Begrifflichkeit um Verkehrsdaten und Bestandsdaten wird gedreht – und schwupps – schon wird die große Schranke geöffnet.
Bestandsdaten sind die Namen und Adressen der Internetanschlussinhaber und zu den Verkehrsdaten gehört die Informationen wann, wer, mit welcher IP im Internet unterwegs war. Das Rumschnüffeln in Verkehrsdaten benötigt einen richterlichen Beschluss. Bestandsdaten darf Polizei und Staatsanwaltschaft ohne diesen abfragen.
Und so sagt das LA Offenburg sinngemäß: Die IP und den Zeitpunkt, also die Verkehrsdaten, liegen ja vor. Gefragt wird ja nach Namen und Adresse, also den Bestandsdaten. Da braucht man doch nicht extra einen richterlichen Beschluss.
Natürlich müsste man in den Verkehrsdaten nachschauen, um an die Bestandsdatenverknüpfung zu kommen. Und damit ist das ein Schnüffeln in Verkehrsdaten und zwar genau in diesen Vorratsdaten, die Frau Zypries nur zur Bekämpfung von Terror und organisiertes Verbrechen aufzeichnen lässt. Das wird aber mal großzügig ausgeblendet.
Viele haben davor gewarnt. Sind die Daten erst mal da, werden sie auch genutzt. Man muss nur den richtigen Dreh finden.
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Text von Jens Ferner (Links von mir)
Wir haben eine interessante Tendenz zu Zeit: Viele sagen, dass ja durch die VDS keine Inhalte, sondern “nur” Verbindungsdaten gespeichert werden. Dies ist ja keine echte Überwachung, da man immer noch sprechen kann. Um die hier lauernde Gefahr zu verstehen, muss man erstmal sehen, dass wir beginnen in einer Welt zu leben, in der nicht mehr “Schuld” zählt, sondern nur noch der “Verdacht”. Unsere Ermittlungsbehörden suchen Verdachtsmomente und aufgrund dieser Verdachtsmomente werden dann Verfahren geführt in denen erst die Schuldfrage geklärt wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass mit zunehmenden Datenbergen, die zunehmend kontrolliert werden, auch zunehmend Verdachtsmomente entstehen.
Früher war es ein Verhalten das verdächtig machte: Ein seltsames Verhalten im Einkaufsladen etwa hat den Ladendetektiv aufmerksam gemacht. Oder das “herumstreunen” um dunkle Häuser. Es waren bestimmte, konkrete Verhaltensweisen, die den konkreten Menschen in der konkreten Situation verdächtig gemacht haben.
Heute aber, durch die abstrakte Form der “Daten” ist dies nicht mehr nötig: Es reichen abstrakte Muster, etwa wer wie oft etwas nur noch Bar bezahlt hat. Wer bestimmte Bücher kauft oder ausleiht – oder zu bestimmten Menschen Kontakt hat. Unsere nicht fassbaren Daten, die damit verbundenen Spuren, ermöglichen nicht nur die von der Person losgelöste massenhafte Analyse von Sachverhalten, sondern zudem auch -abhängig von der Speicherdauer- eine dauerhafte und rückwirkende Prüfung. Es ist nicht mal mehr ein einzelnes Bestimmtes Verhalten, sondern erst die Zusammenstellung von Verhaltensweisen, die dazu führen können, dass man “verdächtig” wird. Es ist nicht mehr die Handlung X sondern die Handlungen X,Y und Z – jede für sich unverdächtig- die dann, quasi aus dem Nichts, den normalen Bürger zum Verdächtigen machen.
Die Vorratsdatenspeicherung tut nicht weh. Jedenfalls nicht dem einzelnen Bürger: Er sieht es nicht, und genau genommen wird da auch nur länger festgehalten, was in der Praxis mitunter (je nach Anbieter) bereits gespeichert wurde. Es ist kein Wunder, dass der Bürger den Aufschrei mancher Bürgerrechtler erstmal nicht versteht. Er wird es aber verstehen, wenn er plötzlich gefragt wird, warum er denn zum Zeitpunkt X zur Person Y Kontakt gehabt hat. Etwa weil er auf eBay zu einem Artikel etwas gefragt hat, unwissend dass der Verkäufer Hehlerware oder Plagiate verkaufte. Der Bürger wird es verstehen, wenn er gefragt wird, warum er regelmässig am Ort X einkauft und immer nur Bar zahlt, warum er die Kneipe Y regelmässig besucht und zu den Mit-Studenten A und B regelmässigen Kontakt pflegt. All dies geht mit der VDS unter Zugriff auf weitere bereits bestehende Datenbanken.
Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Wir dürfen sagen was wir denken, sprechen mit wem wir möchten. Auch die VDS verbietet dies nicht. Doch wenn erstmal dem Einzelnen klar wird, dass jedes Verhalten einen “Verdachtsmoment” erzeugen kann, wird er nicht mehr frei und unbedacht handeln: Wir alle werden, vor jeder Aktion, überlegen wie man es deuten kann und -ganz wichtig- wie es auch falsch gedeutet werden kann. Der Unschuldige, der seine Freiheit nuzten möchte, wird sie mitunter nicht mehr nutzen, weil er Sorge hat (und haben muss), dass etwas falsch verstanden werden kann und er “Verdächtiger” wird. Doch wenn wir uns selbst schon gängeln, weil wir selbst damit rechnen dass ein Irrtum uns verdächtig werden lässt – wie weit ist es dann vom Recht noch bis zur Willkür?
Vor einiger Zeit gab es eine Mail die an Mitarbeiter einer Uni verschickt wurde, in der darum gebeten wurde, Studenten zu melden, die “auffällig” ihr Leben verändern. Dazu gehörte ausdrücklich der religiöse Lebenswandel hin zum Islam. Hinzu kam zeitgleich die Diskussion ein “Konvertiten-Register” einzuführen. Vor diesem Hintergrund wird sich in ein paar Monaten, wenn die VDS existiert, jeder gut überlegen, wie ein nachvollziehbarer Kontakt zu einem “auffälligen Menschen” sich auswirken könnte. Da helfen Demokratie und Rechtsstaat letztlich wenig, wenn wir alle uns in der Ausübung unserer Grundrechte letztlich selbst zensieren.
Zu den einzelnen Freiheiten die uns zustehen gehört immer auch die Freiheit, davon Gebrauch zu machen. Ein Rederecht macht wenig Sinn, wenn ich erst erklären muss warum ich reden will. Mit dem “warum” steht und fällt das jeweilige Grundrecht. Das öffentliche “warum” verhindert jede freie Ausübung eines Grundrechts, denn der staatliche Kontrollapparat wird dorthin verschoben, wo er als letztes landen darf: In unseren eigenen Kopf. In der modernen Welt ist es nicht mehr der Staat, der zensiert oder kontrolliert, wir selbst sind es, aus Furcht vor dem was geschehen könnte. Der stärkste Überwachungsstaat ist nicht der, in dem durch staatliche Behörden die Freiheit unterdrückt wird, sondern in dem die Bürger selbst (“freiwillig”) auf die Ausübung der pro Forma stehenden Grundrechte verzichten. Aus Angst vor dem verdachtsbezogenen Ermittlungsstaat, der auf dem Papier immer noch Rechtsstaat genannt werden darf, denn Grundrechte gibt es ja weiterhin – wir haben nur Angst sie zu gebrauchen.
Nun, ihr habt nichts zu verbergen? Das mag sein, denn es ist die Entscheidung eines jeden einzelnen, ob er seine Privatsphäre in die Öffentlichkeit trägt oder nicht. Verbieten darf man es ihm nicht, auch dies ist Ausdruck von Freiheit. Mir ist aber noch niemand begegnet, der sich nicht hin und wieder die Freiheit nimmt, etwas zu entscheiden, ohne jedem zu erklären, warum er sich so entschieden hat. Wer meint nichts zu verbergen zu haben, der übersieht, dass er sich täglich die Freiheit nimmt, im Stillen Entscheidungen zu treffen. Wenn selbst die Entscheidung, bei welchem Bäcker man wie oft seine Brötchen holt plötzlich für den Staat von Interesse sein wird, wird auch dem letzten klar werden, dass er etwas zu verbergen hat. Shakespeare schrieb es MacBeth in den Mund “Thought is Free”, “Das denken ist frei” – wie kann es das noch sein, wenn es vollständig der Öffentlichkeit preis gegeben wird.

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Big Brother plant die Vorratsdatenspeicherung. Jetzt.
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