German Photo Angst – Teil 2

Die Angst der (deutschen) Facebook-Benutzer

Im ersten Teil habe ich über meine Verwunderung berichtet über Teilnehmer eines öffentliches Aufzuges, die sich auf einer solchen Veranstaltung exponieren in dem sie sich u.a. kostümieren, aber trotzdem Fotografen misstrauisch gegenüber stehen, als ein Ausdruck von Angst vor der Veröffentlichung eines Bilddokumentes im Internet. Wobei hier wohl besonders das soziale Netzwerk “Facebook” als Schreckgespenst gesehen wird und als Synonym für das World Wide Web (WWW) bzw. das Internet benutzt wird.

Nun habe ich kürzlich auf Facebook eine andere Variante der “German Photo Angst” kennen gelernt und dies von den ach so bösen Facebook-Benutzern selber. Da gab es auf Facebook eine öffentliche Gruppe, die schnell auf 5.000 Mitglieder hochgeschossen ist. In dieser tauschten Mindener ihre Kindheitserinnerungen aus. Unter anderem wurden dort auch alte Fotos mit Mindener Stadtansichten, Sehenswürdigkeiten, Volksfesten eingestellt. Auch alte Firmenlogos oder Produkte, die mit Erinnerungen verbunden waren. Der Initiator und alleinige Administrator der Gruppe fühlte sich durch die explosionsartig gewachsene Teilnehmerzahl überfordert. Auch, aber nicht nur, weil er Bedenken hatte zum Thema Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht bei den hochgeladenen Fotos. Er machte die Gruppe wieder dicht. So schade dies für die ca. 5.000 Gruppenmitglieder auch war, denn diese wollten hauptsächlich nur ihre Kindheitserinnerungen auffrischen und austauschen, so konnte man doch sehen, dass das böse Facebook sich durch die Teilnehmer selbst reguliert hatte, denn der Administrator ist auch nur ein einfacher Facebook-Benutzer und auch alle, die ihn wohl mit guten oder weniger guten Ratschlägen bedacht hatten.

Nun gibt es nicht nur eine Gruppe mit dem Wort “Minden” im Titel und so wanderten viele einfach weiter. Auch ich trat der Gruppe “Freunde kennenlernen in Minden” bei (zur Zeit weit unter 1.000 Mitglieder). Hier hat man wohl aus dem Intermezzo der jetzt geschlossenen Gruppe zu lernen versucht und so gibt es in dieser Gruppe mehrere Administratoren und einige Restriktionen, geprägt u.a. natürlich auch durch die “German Photo Angst”. Ausdrücklich wird in der Gruppenbeschreibung und auch in einem extra aufgesetzten Regelwerk betont, dass, wenn überhaupt, nur selbst geschossene Bilder hochgeladen werden dürfen. Das ist ja auch richtig. Man darf halt keine Fotos von irgendwoher “klauen” und dann irgendwo anders wieder ungefragt veröffentlichen. Das gilt allgemein so in Deutschland, auch im Internet und auch bei Facebook, wobei dies auch noch einmal ausdrücklich in den Facebook-Nutzungsbedingungen steht, denen jeder zustimmen muss, wenn er Facebook beitreten will:

“Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen.”

Damit ist dann nicht nur das Urheberrecht gemeint, sondern auch alle anderen Rechte und Gesetze, zum Beispiel Persönlichkeits- oder Verwertungsrechte.

Die Angst wegen eines Bildes Ärger zu bekommen geht also nicht nur unter denen um die fotografiert werden. In dem oben genannten Beispiel sind es auch die Administratoren von Facebook-Gruppen. Stellt sich die Frage: Können Facebook-Gruppenadministratoren wegen eines Bildes, das ein anderer Facebook-Benutzer eingestellt hat, belangt werden? Und wenn es mehrere Admins in einer Gruppe gibt, welcher Administrator wird dann persönlich belangt seine irgendwie geartete Aufsichtspflicht verletzt zu haben? Sind Gruppenadministratoren, die ja auch eigentlich nur einfache Facebook-Benutzer sind, dann Facebook-Mitarbeiter oder irgendwie von Facebook beauftragt? Haben sie die Pflicht für die Einhaltung der diversen und komplexen rechtlichen Vorgaben innerhalb von Facebook zu sorgen bei Beiträgen von fremden Personen? Wurden sie über die Pflicht, wenn denn eine besteht, belehrt oder aufgeklärt? Oder sind es nur “Kann-Administratoren”, aber keine “Muss-Administratoren”? Diese Fragen wird wohl nur ein Fachanwalt beantwortet können, wenn überhaupt.

Fotouploads in einer Facebook-Gruppe werden also von den Administratoren sehr ängstlich beobachtet und im Zweifelsfall unterbunden oder entfernt. Ich lade allerdings recht selten Fotos direkt bei Facebook hoch. Ich packe meine selber erstellen und meiner Meinung nach unproblematischen Fotos auf Flickr oder in meinen Blog und benutze dann bei Facebook einfach nur einen Link dort hin. Damit dürften die Administratoren bei Facebook dann sowieso aus der Sache heraus sein und könnten sich beruhigt zurücklehnen. So dachte ich.

Bei der oben erwähnten Gruppe ist es aber zur Zeit so, dass die Administratoren noch mehr Angst vor Links haben als vor Fotouploads. Möchte ich in einem Kommentar oder in einer Meldung einen Link setzen, so muss ich vorher einen Admin um Erlaubnis fragen! Stichwort: Link-Haftung. Im schlechtesten Fall also: Keine Fotos, keine Links auf Seiten mit Fotos, wenn der Administrator der Meinung ist irgendetwas sei an den Fotoinhalten auszusetzen, ob dies nun wirklich zutreffend ist oder nicht.

Schon bei geringsten Bedenken wird eine Veröffentlichung vorsichtshalber unterbunden, auch wenn die positiven Effekte für alle Beteiligten offensichtlich sind und eine Beanstandung eher unwahrscheinlich.

Ein Beispiel

Ich kaufte mir ein Tombola-Los für einen gemeinnützige Sache. Mit dabei  bekam ich einen kleinen Flyer mit Infos über die Veranstaltung. Ich legte die beiden Sachen auf den Tisch und fotografiere diese Zettel zur Illustration eines Blogeintrages zum Thema. Einen Link auf meinen Blogartikel bzw. auf das Foto wollte ich dann in der Facebook-Gruppe veröffentlichen, um auf die gute Sache aufmerksam zu machen. Das wurde blockiert. Eine Begründung bekam ich nicht und habe ich auch nachträglich nicht angefragt. Ich vermute man hatte Angst vor möglichen Urheberrechtsklagen, da ja natürlich auch so ein Werbeflyer dem Urheberrecht unterliegt. Also machte ich mir den Spaß und fragte per E-Mail beim Veranstalter eine Erlaubnis zur Veröffentlichung meines Fotos an.

Das Internet und besonders Facebook lebt u.a. von der Aktualität und der Geschwindigkeit. Nichts ist so alt, wie eine Facebook-Beitrag von gestern. Natürlich gehören dazu auch Fotos und besonders Links. Wenn da nicht diese ständige Angst wäre…

Überraschender Weise bekam ich schon nach ein paar Stunden eine Antwort auf meine E-Mail mit einer Freigabe vom Veranstalter der Tombola. Leider war dann über sechs Stunden mein Facebook-Account wegen Wartungsarbeiten gesperrt und so konnte ich erst am folgenden Tag den nächsten Versuch starten meinen Link und mein Foto in der Facebook-Gruppe zu veröffentlichen. Dies mit dem Hinweis, dass ich eine Fotofreigabe vorweisen kann. Es wurde dann nur der Foto-Link, aber nicht der Link auf meinen Blog veröffentlicht. Das ganze natürlich, verzögert durch diesen ganzen Ablauf, relativ spät. Im Moment finde ich den Beitrag gar nicht mehr in der Gruppe. Vielleicht wurde er wieder von einem der anderen Administratoren ängstlich gelöscht. Oder er verschwand einfach in den Annalen der Gruppenbeiträge. Denn so ein Gruppenbeitrag ist zwar für ewig bei Facebook gespeichert, aber schon nach wenigen Stunden oder Tagen, manchmal schon nach Minuten, aus dem Fokus und nur noch schwer auffindbar. Ist auch egal, die Tombola-Veranstaltung ist sowieso schon vorbei.

 

Die Creative Commons Lizenzen – für Aktivisten und andere

Ich möchte mal versuchen kurz die Vorteile von Creative Commons (CC) Lizenzen zu erklären. Sehen wir uns das mal am Beispiel der Anti-Atom-Bewegung an. Da gibt es sehr viele engagierte Leute, die Fotos machen, von Mahnwachen oder Demos, die Texte verfassen oder Videos erstellen und diese Werke im Internet veröffentlichen. Jetzt möchte vielleicht ein anderer Aktivist oder eine Gruppe eines dieser Werke benutzen. Alle selbst erstellten Werke haben durch das Urheberrecht automatisch die Restriktion „Alle Rechte vorbehalten“, ob dies nun explizit erwähnt wird oder auch nicht. Man muss sich also die Erlaubnis des Urhebers einholen, wenn man sein Werk weiter veröffentlichen will oder dieses sonst wie nutzen möchte. Dies ist zeit- und arbeitsaufwendig für beide Seiten.

Ein Beispiel: Mitglieder des Anti-Atom-Bündnis-Minden erstellen selber einen Text zum Thema Atommüll-Lagerung. Dieser wird auch im Internet veröffentlicht. Aktivisten aus einer anderen Stadt möchten gerne diesen Text auf einer ihrer Mahnwachen verlesen, ausdrucken und verteilen. Sie müssten jetzt herausfinden wer der Urheber ist, diesen kontaktieren und abwarten, bis dieser die Erlaubnis dazu erteilt.

Hier können die CC helfen. Werden solche Werke mit einer der CC-Lizenzen veröffentlicht, weiß jeder sofort, ob und wie er diese Werke nutzen darf. Ein Nachfragen entfällt und so auch die Beantwortung diverser Nachfragen. Die Informationen können schneller verbreitet werden.

Die CC heben das Urheberrecht aber nicht auf. Es ist ein Lizenzbaukasten mit dessen Hilfe sich ein Urheber eine Lizenz zusammenstellen kann. So kann er bestimmte Rechte freigeben, andere aber weiterhin behalten. Durch Symbole bzw. Abkürzungen, die zusammen mit dem Werk veröffentlicht werden, ist dies bei CC-Inhalten kenntlich gemacht. Außerdem wird ein Link auf die entsprechende Lizenz gesetzt, wo zum einen die Nutzungsmöglichkeit für jedermann in einfachen Worten erklärt wird und zum anderen Juristen auch einen (sehr langen) Text finden, der die rechtlichen Bedingungen genau festlegt.

Auf Flickr habe ich zum Beispiel ein Foto gefunden, welches ich gerne in meinem Blog verwenden möchte. Es ist gekennzeichnet mit den Symbolen:

bzw. mit der Abkürzung: CC BY-NC-ND. Klicke ich darauf, so werden mir diese erklärt. Das Bild darf ich also schon mal verwenden und zwar unter folgenden Bedingungen: Namensnennung des Autors, nicht kommerzielle Nutzung und keine Bearbeitung. Ich muss also bei der Verwendung in meinem Blog “cephir” als Urheber nennen, dieser Name wurde bei Flickr angezeigt. Es ist ein Pseudonym, aber das ist nicht mein Problem und wohl so gewünscht. Mein Blog ist nicht kommerziell, damit ist die zweite Bedingung auch erfüllt. Und ich darf das Bild nicht bearbeiten, also zum Beispiel keine Personen rein oder raus retuschieren oder ähnliches. Außerdem muss ich natürlich auch wieder die Lizenz nennen und einen Link darauf setzen. Damit sind die Nutzungsmöglichkeiten des Bildes auch meinen Blog-Lesern bekannt:

Foto von cephir / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Auf den Webseiten der CC-Organisation gibt es einen Generator mit dessen Hilfe man die passende CC-Lizenz auswählen kann. Neben den oben genannten Bedingungen gibt es noch weitere. Zum Beispiel SA (share alike). Man kann natürlich  auch eine Bearbeitung seines Werkes zulassen. Mit der Bedingung SA muss dann aber das daraus resultierende Werk unter den gleichen Bedingungen lizenziert sein. So könnte zum Beispiel ein Musiker Ausschnitte aus CC-Musikstücken anderer in seinem Musikstück benutzen. Er müsste dann aber sein neues Werk auch mit der CC-Lizenz ausstatten.

Die freizügigste CC-Lizenz ist einfach nur “BY”, also nur die Nennung des Autors wird gefordert. Hier ein Beispiel:

Foto: whitehouse.gov / Lizenz: CC-BY 3.0

Dieses Foto darf also z.B. jeder benutzen, auch für kommerzielle Zwecke und es darf auch verändert werden.

Wer mehr über dieses Thema erfahren möchte, dem empfehle ich dieses Video über einen Einführungsvortrag von Meike Richter oder, etwas kürzer, diesen Comic (zum Vergrößern Bild anklicken):

Comic: CC BY Nerdson - Übersetzung Linus Neumann / netzpolitik.org

 

Creative Commons Lizenzvertrag
Die Creative Commons Lizenzen – für Aktivisten und andere von Oliver Hallmann steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.

Anti-Piracy verhindert Umsatz in Frankreich

Die Filmemacher des Films “Ink” freuen sich über die unerwartet hohe illegale Verbreitung ihres Werkes. Fand der Film anfangs keinen Verleih und keinen Vertrieb und so auch kaum Beachtung, können sie sich jetzt über eine große Fan-Gemeinde freuen. Außer in Frankreich:

“We’ve done a ton of sales outside of the country off of our online store, doubleedgefilms.com, but we barely made any sales to France because no one can see the film.” France has strict anti-piracy laws.

Zypries und die Privatkopie

Frau Zypries (SPD)  ist Bundesministerin für Justiz und meldete sich kürzlich mit einen Interview der Welt zurück in die Debatte  um das “Internet Zugangserschwerungsgesetz” und äußerte sich auch zum Thema “Raubkopieren”.

“Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das.”

Äh, also ich meine, man durfte das schon immer und man darf das auch immer noch. Das nennt sich Privatkopie und dafür bezahlen wir alle schon immer versteckte GEMA-Gebühren auf VHS- und Audio-Leerkassetten, CD/DVD-Rohlinge und neuerdings sogar auf USB-Sticks und Festplatten. Das hat nix mit krimineller Tradition zu tun. Was zur Zeit nicht erlaubt ist, ist das massenweise Verteilen über das Internet, weil dies den Rahmen einer Privatkopie überschreitet.

Ansonsten hat sie aber die Situation gut erkannt:

“Die Musikkonzerne haben nach meiner Einschätzung zu spät angefangen, sich attraktive Vertriebsmodelle für die digitale Welt zu überlegen.”

Und sie meint wohl auch, dass der Staat der MI/FI nicht weiter durch Gesetzesverschärfungen helfen sollte:

“Die Musikindustrie fordert nun Gesetze für ein digitales Rechtemanagement [DRM] in Deutschland. Um funktionierende Vertriebs- und Schutzsysteme müssen sich die Unternehmen aber selbst kümmern.”

Äh, aber genau das hat sie aber 2003 mit den 1. Korb Änderungen am Urheberrecht der Musik-/Filmindustrie zum Geschenk gemacht. (Damals war Zypries auch schon Bundesministerin der Justiz). Es ist seit September 2003 verboten den Kopierschutz (also auch DRM) von einem Song oder einem Video/DVD zu entfernen. Siehe 1. Korb Änderungen Urheberrechtsgesetz, Änderung Nr. 34 zu §95a.

Das ging voll in die Hose. Es wurde fleißig weiterkopiert und die Kunden waren so verärgert über ihre eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten, dass jetzt teilweise der Kopierschutz wieder entfernt wird.

Das heißt, die Regierung hat damals für MI ein Gesetz gemacht, was jetzt eher mehr als weniger nutzlos ist, weil die MI endlich erkannt hat, das dieser DRM-Mist nix bringt. Damals haben aber die Verbraucher schon gesagt: “Wollen wir nicht haben.” Aber die Regierung meinte anderes entscheiden zu müssen. Wegen der tollen Argumente der MI. Und was macht die MI jetzt? Musik ohne DRM. Leider es bisschen spät. Erinnert mich irgendwie an dies hier.

Vielleicht erkennt die Zypries ja noch, dass dieses Sperren von Internetseiten genauso wenig bringt. Teilweise hat sie es ja schon erkannt:

“Zunächst einmal bin ich froh, dass es der SPD gelungen ist, den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ im Gesetz zu verankern, denn das oberste Ziel muss sein, dass dieser Dreck aus dem Netz kommt.”

Aber wahrscheinlich kommt die Einsicht erst in 6 Jahren, wenn es dann ganz klar offensichtlich ist.

Willkommen bei der Vorratsdatenspeicherung

So jetzt haben wir es. Ab dem 1.1. werden Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert. Wofür? Na, wegen der Terroristen und den anderen schlimmen Verbrechern. Und wir wissen ja schon länger: Raubkopierer sind Verbrecher. Möchten Sie auch zur Raubkopierer-Szene gehören? Dann können Sie ja mal diese Suchanfrage bei Google starten:

?intitle:index.of? mp3 coldplay

Diese Suchanfrage bei Google starten ist noch legal. 1. Klick: Sie sind jetzt wahrscheinlich auf einem Piratenserver. Hm, könnte auch ein Honeypot der Musikindustrie oder der Polizei sein. Oder dieser Server wird irgendwann mal kassiert. Mit Ihrer IP in den Logfiles. 2. Klick: Jetzt sind Sie ein Verbrecher. Tja, so schnell kann’s gehen.

Dank Vorratsdatenspeicherung kann BND, BKA, LKA, Polizeidienststelle Friedewalde oder wer auch immer für so eine schwere Straftat zuständig ist, ihren Namen und ihre Adresse bekommen. Ohne richterlichen Beschluss oder Staatsanwaltschaft. Denn Name und Adresse sind ja “Bestandsdaten”. Ohne Vorratsdatenspeicherung käme man da zwar nicht ran, aber egal. Hm, Moment. Eigentlich kommt man so ja nur an die Daten des Internetanschlussinhabers. Das ist ja nicht zwingend der gesuchte Verbrecher. Also: Hausdurchsuchung.

Jetzt schützt einen nur noch ein Staatsanwalt, der der Meinung ist, dieses Vorgehen sei etwas übertrieben für das Herunterladen einer MP3-Datei. Das ist aber mal so und mal so. Je nach dem welcher Staatsanwalt da gerade tätig wird.

Tja, dumm, dass Sie nur ein einfacher, ahnungsloser Surfer sind. Sie wissen ja nicht, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht. Ich würde ja sagen, echte Kriminelle, die gewerblich Raubkopien herstellen oder echte Verbrecher, die eine schwere Straftat planen, die würden doch mal kurz nachlesen, wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht, oder?

Tun Sie das aber nicht! Sie würden sich damit konspirativ verhalten und somit zu einem potenziellen Terroristen. Echte Terroristen würden natürlich ihr Kommunikationsverhalten genauso unauffällig gestalten, wie ihre sonstige Schläfertarnung.

So, wie verhalten wir uns denn nun ab dem 1.1.?

Klagender wird verklagt

Das Rapperlein dessen erster Teil des Namens so lautet, wie der Nachname des scheidenden US-Präsidenten und dessen zweiter Teil des Namens wie “udo” lautet, nur mit einem “i” statt einem “u” [*], also dieses Rapperlein verklagt ja gerne seine Fans wegen seinem Urheberrecht. Und das anscheinend mit System und Automatik. Selbst ein Rentner wurde schon verklagt, weil er angeblich Rapperleins Werke aus dem Internet geladen haben soll. Natürlich wird auch viel kostenpflichtig abgemahnt. Zum Beispiel auch bei eBay-Auktionen von Privatleuten, wenn im Text so was steht wie “Kleidung, wie <Rapperlein> sie trägt”. Ein Gangster-Rapperlein halt. Nimm es von den Armen und behalte es.

Jetzt werden dem geldgeilen <Schimpfwort> selber Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Er soll fleißig bei einer französischen Gothic-Band geklaut haben. Viel Grund zur Schadenfreude dürfte es gibt aber nicht geben. Ein bisschen Schadenersatz aus der Portokasse und dann weiter mit dem zusammengeklauten Mist den dummen PISA-Schülern das Geld mit allen Mitteln aus der Tasche holen.

[*] Mußte den Namen verschlüsseln, damit die Abmahnsoftware von Rapperlein mich nicht findet.

Musikindustrie inkonsequent

Jetzt wollen Sie Musik auf microSD-Karten verkaufen. Immerhin ohne DRM. Aber CDs sind immer noch kopiergeschützt und Downloads haben auch meistens immer noch DRM.  Warum nicht erst mal die alten Sachen von dem Mist befreien, bevor man was ganz Neues einführt.

“Warum ist es möglich, bei einem Onlinehändler eine CD zu bestellen und in jeden beliebigen Winkel Europas liefern zu lassen, aber unmöglich, dieselbe Musik vom selben Künstler genauso einfach für den Download zu kaufen?”, fragte kürzlich ein schlauer Mensch.

Tja, die MI hat den Download-Trend verschlafen. Der Vertrieb wird dort beherrscht von anderen, zum Beispiel Apple. Die CD-Käufe gehen zurück und Steve Jobs verdient sich mit Downloadmusik die dritte goldene Nase. Die MI will die alten Vertriebskanäle wieder fit machen mit einem Medium passend für Handys und MP3-Player, denn CDs passen dort ja nicht rein, soweit hat man die Situation wohl erkannt. Handys sind aber online und es ist einfacher 24 Stunden am Tag, ortsunabhängig Musikdownloads zu kaufen. Und nicht jeder MP3-Player hat einen microSD-Schacht.

Ich denke das wird ein Flop.

Yahoo-Kunden in DRM-Falle

Ende September beendet yahoo music unlimited seinen Dienst. Alle die dort DRM-geschützte Musik gekauft haben stehen dann auf dem Schlauch. Denn dann kann die Lizenz nicht mehr erneuert werden und die Musikdateien werden unbrauchbar, wenn man sie z.B. woanders abspielen möchte oder sein System neu aufsetzt.

http://www.heise.de/newsticker/Protest-gegen-befristete-DRM-Musik-von-Yahoo–/meldung/113335