Das Rapperlein dessen erster Teil des Namens so lautet, wie der Nachname des scheidenden US-Präsidenten und dessen zweiter Teil des Namens wie “udo” lautet, nur mit einem “i” statt einem “u” [*], also dieses Rapperlein verklagt ja gerne seine Fans wegen seinem Urheberrecht. Und das anscheinend mit System und Automatik. Selbst ein Rentner wurde schon verklagt, weil er angeblich Rapperleins Werke aus dem Internet geladen haben soll. Natürlich wird auch viel kostenpflichtig abgemahnt. Zum Beispiel auch bei eBay-Auktionen von Privatleuten, wenn im Text so was steht wie “Kleidung, wie <Rapperlein> sie trägt”. Ein Gangster-Rapperlein halt. Nimm es von den Armen und behalte es.
Jetzt werden dem geldgeilen <Schimpfwort> selber Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Er soll fleißig bei einer französischen Gothic-Band geklaut haben. Viel Grund zur Schadenfreude dürfte es gibt aber nicht geben. Ein bisschen Schadenersatz aus der Portokasse und dann weiter mit dem zusammengeklauten Mist den dummen PISA-Schülern das Geld mit allen Mitteln aus der Tasche holen.
[*] Mußte den Namen verschlüsseln, damit die Abmahnsoftware von Rapperlein mich nicht findet.
Einträge (RSS)
Olli, Olli, Olli… wenn du cool sein willst dann heißt der “Gansta-Rapper”. Man schreibt es, wie es gesprochen wird!
Du hast den Smiley vergessen