Der richtige Dreh bei der Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung nicht für zivilrechtliche Zwecke. Nur zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. So sprach Frau Zypries im Dezember 2007.

Jetzt, ein paar Monate später, sieht es so aus: Hol dir eine IP, den dazugehörigen Zeitpunkt, einen Vorwand und geht zur Polizei und die sagt dir dann wer zu diesem Zeitpunkt zu dieser IP gehört. Ohne Richterbeschluss oder ähnlichen umständlichen Quatsch.

So sieht es jedenfalls das Landgericht Offenburg. Hier fand nicht ein gewitzter Anwalt der Musikindustrie einen Dreh, nein Justizia selbst gibt die Anleitung: An der Begrifflichkeit um Verkehrsdaten und Bestandsdaten wird gedreht – und schwupps – schon wird die große Schranke geöffnet.

Bestandsdaten sind die Namen und Adressen der Internetanschlussinhaber und zu den Verkehrsdaten gehört die Informationen wann, wer, mit welcher IP im Internet unterwegs war. Das Rumschnüffeln in Verkehrsdaten benötigt einen richterlichen Beschluss. Bestandsdaten darf Polizei und Staatsanwaltschaft ohne diesen abfragen.

Und so sagt das LA Offenburg sinngemäß: Die IP und den Zeitpunkt, also die Verkehrsdaten, liegen ja vor. Gefragt wird ja nach Namen und Adresse, also den Bestandsdaten. Da braucht man doch nicht extra einen richterlichen Beschluss.

Natürlich müsste man in den Verkehrsdaten nachschauen, um an die Bestandsdatenverknüpfung zu kommen. Und damit ist das ein Schnüffeln in Verkehrsdaten und zwar genau in diesen Vorratsdaten, die Frau Zypries nur zur Bekämpfung von Terror und organisiertes Verbrechen aufzeichnen lässt. Das wird aber mal großzügig ausgeblendet.

Viele haben davor gewarnt. Sind die Daten erst mal da, werden sie auch genutzt. Man muss nur den richtigen Dreh finden.

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