Familienministerin von der Leyen möchte die Kinderpornografie bekämpfen. Das ist natürlich erst mal eine gute und richtige Sache. Wie möchte sie das anstellen? In dem sie allen deutschen Surfern einen Zwangswebfilter verpasst. Sperrlisten für Webseiten. Ist eine Seite in der Sperrliste, kann sie nicht mehr aufgerufen werden.
Ist das sinnvoll? Nein. Webseiteninhalte können in Sekunden umziehen oder umkopiert werden. Eine automatische Pflege der Liste ist zu ungenau. Eine manuelle Pflege zu aufwendig. Kollateralsperrungen sind zu erwarten. Eine Prüfung der dänischen Sperrliste ergab sogar, dass von 1000 Einträge nur 37 illegal waren.
Diese Sperrlisten können aber wunderbar missbraucht werden. Zum Beispiel zur Zensur oder zur Ruf-/Geschäftsschädigung. So landete auf die dänische Sperrliste das Transportunternehmen http://vanbokhorst.nl/. Keiner weiß wie oder warum und wer das geprüft hat. Und in Thailand wird die Sperrliste wohl mehr zur Zensur benutzt.
Leyen stieß auf heftige Kritik von Experten (auch Rechtsexperten), bezeichnete diese Kritik aber als Ablenkungsmanöver. Kriminalbeamte meinen, eine solche Sperre würde eine trügerische Sicherheit vorgaukeln.
Somit könnte man Frau Leyens Forderung selber als Ablenkung vom eigentlichen Problem bezeichnen. Die Polizei hat keine Fachkräfte (“Cyber-Cops”) für eine effektive Bekämpfung und sowieso zu wenig Personal und Equipment dafür. Das würde Geld kosten und dies zu besorgen ist schon etwas schwieriger als einfach den Internetprovidern den schwarzen Peter weiterzureichen. Aber für den Wahlkampf ist es ein gutes Thema: Die CDU tut was gegen Kinderpornografie. Kinderpornografie bekämpfen: Ja, aber mit Kompetenz bitte.
Update:
Der CCC berichtet, dass Provider mit dem BKA einen Vertrag (über Seitensperrungen) eingehen sollen, der einer freiwilligen Vorzensur ohne gesetzlichen Grundlage entspricht. Desweiteren meint der CCC, dass hierbei nicht der Schutz vor Kinderpornografie im Vordergrund stehe, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur, welche später ausgeweitet werden kann auf andere Themenbereiche. Auch sollen Zugriffsversuche auf Seiten in der Sperrliste an das BKA gemeldet werden.
Hoffen wir mal, dass die Provider nicht so dumm sind so einen Vertrag ohne Gesetzgebungsverfahren zu unterzeichnen.
Update:
Der Baustoff für von der Leyens Große Mauer (lawblog)